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Guten Abend, heute ist der 24.04.2024
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Seit dem 01.01.2015 gilt, gemäß §13 Absatz 5 der hessischen Bauordnung, in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg dient, Rauchmelderpflicht. Die am Seitenende aufgeführte Grafik zeigt die erforderlichen Räume, in denen ein Rauchmelder angebracht werden muss. Auch wenn es keine Pflicht ist in Räumen wie z.B. dem Wohnzimmer einen Rauchmelder anzubringen, ist es trotzdem sehr zu empfehlen!

Worauf muss ich beim Kauf achten?

Seit August 2008 dürfen nur noch zertifizierte Rauchmelder nach DIN EN 14 604 verkauft werden. Damit erfüllen alle im deutschen Handel angebotenen Geräte die wichtigen Qualitätsstandards. Achten Sie also bei Ihrem Kauf von Rauchmeldern auf die Kennzeichnung DIN EN 14 604!

Was ist bei der Montage zu beachten?

Rauchmelder sind an der Decke eines Raumes mit einem Abstand von mindestens 50 cm von der Wand zu befestigen. Hier ist es jedoch auch empfehlenswert den Rauchmelder so mittig wie möglich im Raum an der Decke anzubringen!

Was ist außerdem zu beachten?

Generell: Die Bedienungsanleitung beachten. Rauchmelder mit Batterien die eine lange Lebensdauer garantieren haben sich bewährt.